"Ein Gramm Handeln ist mehr wert als eine Tonne Predigt." 

Mahatma Gandhi


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching, Beratung, Projekte von Dynamisches-Reaktions-Coaching (D-R-C) Training & Mentoring/Coaching


1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Dynamisches-Reaktions-Coaching (D-R-C) Training & Mentoring/Coaching Tätigkeit, Angehöriger eines freien Berufs, Christian Rothhaar, Cannaweg 4, 66424 Homburg- Saar. www.re-action-coaching.eu
1.2. Dynamisches-Reaktions-Coaching (D-R-C) Training & Mentoring/Coaching, im folgenden Text mit D-R-C bezeichnet, erbringt die Coaching- bzw. Beratungsleistungen auf der Grundlage der von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber/Klient/Klientin (zur Vereinfachung nachfolgend als „Auftraggeber/Klienten“ bezeichnet)
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten von D-R-C abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften

2.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn:
a) der Auftraggeber/Klient ein Unternehmer(n)/Verein/ Einrichtung oder sonstige rechtskräftige Geschäftsform ist,
b) der Auftraggeber/Klient seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
c) der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers/Klienten in einem Staat liegt, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
2.2. Falls der Auftraggeber/Klient Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls das deutsche Recht. Dabei bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber/Klient seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
2.3. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
2.4. Es gilt die jeweils aktuelle gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2.5. Die Preise zum Zeitpunkt der Buchung sind maßgeblich.
2.6. Rabatt- oder Aktionsangebote sind zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.


3. Vertragsgegenstand

3.1. Gegenstand des Vertrages können folgende Leistungen sein (die Auflistung ist nicht abschließend):
• Einzelcoaching
• Gruppencoaching
• Coaching-Programm
• Online-Kurse
3.2. Alle Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.


4. Allgemeines

4.1. D-R-C führt Coaching-Aufträge gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen von dem Auftraggeber/Klienten als angenommen.
4.2. Weitere Vereinbarungen sind für Dynamisches-Reaktions-Coaching (D-R-C) Training & Coaching nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
4.3. Dynamisches-Reaktions-Coaching (D-R-C) Training & Mentoring/Coaching dient der Optimierung von Lebensqualität, der Erlernung von Übungen zum Selbstschutz, der Entwicklung von Selbstbewusstsein, sowie der Verbesserung von Leistungen bzw. Entfaltung vorhandener Potenziale. D-R-C beruht auf Kooperation sowie gegenseitigem Vertrauen.


5. Training & Mentoring/Coaching -Vereinbarung und -Verlauf

5.1. Der Coaching-Auftrag entsteht auf Initiative des Auftraggebers/Klienten. Er kommt nach einer Beurteilung der Ist-Situation und des gewünschten Zielzustandes des Auftraggebers/Klienten, der Unterbreitung eines Coaching-Angebotes. Der Coaching-Verlauf wird mit dem Auftragge-ber/Klienten nach der Beurteilung der Ist-Situation, des gewünschten Zielzustandes und seiner vorhandenen, bisher nicht genutzten und/oder blockierten Potenziale, gemeinsam besprochen und verabschiedet.
5.2. D-R-C berät den Auftraggeber/Klienten in allen erfassten Punkten, wobei der Klient auswählt, was er davon umsetzen will. Eine Coaching-Einheit beinhaltet 45min.
5.3. Mit der Beauftragung durch den Auftraggeber/Klienten (mündliche oder schriftliche Buchung eines Coachings oder einer Beratung; Anmeldung zu einem Seminar via Online-Anmeldeformular; schriftliche Buchung eines Coachings oder Seminars – auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben.
5.4. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Beauftragung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Auftraggeber/Klient  innerhalb dieser Frist dieses Angebot annimmt, ist die Buchung somit verbindlich.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers/Klienten

6.1. Das Coaching erfolgt auf Grundlage der zwischen D-R-C und dem Auftraggeber/Klienten geführten vorbereitenden Gespräche. Coaching ist ein aktiver, freier und selbstverantwortlicher Prozess, in dem D-R-C dem Auftraggeber/Klient bei Veränderungen und Entscheidungen begleitend und unterstützend zur Seite tritt. Coaching-Prozesse sind Lernprozesse und brauchen ihre Zeit. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird von dem Auftraggeber/Klient selbst geleistet. Er sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation bewusst auseinanderzusetzen und sein Coaching-Ziel aktiv erreichen zu wollen.
6.2. Um optimale Bedingungen für die Einstellungs- und Verhaltensänderungen sowie alle wichtigen Lernprozesse zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich der Klient seinem Coach angemessen und idealerweise vollständig offenbart sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Anga-ben macht, trägt er selbst die Verantwortung. Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der vereinbarten und erarbeiteten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich.


7. Leistungsort und Leistungserbringung

7.1. Das Coaching findet nach Wahl des Auftraggeber/Klient an einem gemeinsam vereinbarten Ort nach vorheriger Terminabsprache statt. Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschrei-bung des Coaching-Angebots sowie den getroffenen Vereinbarungen erbracht, wobei Dynami-sches-Reaktions-Coaching (D-R-C) Training & Coaching nicht für die Herbeiführung eines be-stimmten Erfolges verantwortlich ist.
7.2. D-R-C findet nach Wahl des Auftraggeber/Klienten online statt.


8. Honorar und Nebenkosten

8.1. Die Angebote sind freibleibend; Änderungen sind vorbehalten. Dynamisches-Reaktions-Coaching (D-R-C) Training & Mentor/Coaching erhält für die Einheit das vereinbarte Honorar.
8.2. Die Abrechnung erfolgt je Coaching-Einheit oder -Block und ist sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich. Diese werden jedoch jeweils individuell vereinbart.
8.3. Nebenkosten wie Reisekosten usw. trägt der Auftraggeber/Klient. Hier können ggf. auch Sondervereinbarungen getroffen werden.
8.4. Es kann von dem Auftraggeber/Klient kein Recht abgeleitet werden, gezahlte Honorare zurückzufordern. Solange keine schriftliche Kostenzusage von anderer Seite vorliegt, gilt der Auftraggeber/ Klient als Schuldner des Coaching-Honorars.
8.5. Eine Rechnung wird per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an den Auftraggeber/Klienten versandt, sofern keine andere individuelle Vereinbarung abgeschlossen ist. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 10 Tagen an D-R-C zu zahlen.
8.6. In einigen Fällen bietet D-R-C auch eine Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag kann dabei im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung erhöht sein. Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich. Der Auftraggeber/Klient hat das Recht, jederzeit die vollständige Summe (dann aber den ggf. erhöhten Raten-zahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder insgesamt zu zahlen.
8.7. Honorarabrechnungsbögen von Bildungseinrichtungen werden anerkannt. Der Gesamtbetrag der Raten kann im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung des Honorars erhöht sein, um etwaige Verwaltungskosten und den Verzicht auf einen sofortigen Gesamtbetrag abzudecken. D-R-C übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Honorarabrechnungs-bögen der Bildungseinrichtung enthaltenen Informationen. D-R-C kann nicht für Ansprüche oder Schäden belangt werden, die sich aus etwaigen Fehlern, Ungenauigkeiten oder Versäumnissen in den Honorarabrechnungsbögen ergeben. Jegliche Klagen, Forderungen oder Haftungsansprüche gegen D-R-C in Bezug auf die Honorarabrechnungsbögen der Bildungseinrichtung werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen und ausgeschlossen.
8.8. Es fallen für verspätete Zahlungen Zinsen, sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem Mahnwesen kann D-R-C die offene Forderung zur Beitreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall werden dem Auftraggeber/Klienten Kosten für die Inanspruchnahme der anwaltlichen Vertretung entstehen.
8.9. Ist eine Ratenzahlung vereinbart und der Auftraggeber/Klient zahlt nach einer Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, ist D-R-C berechtigt, die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig.
8.10. Der Auftraggeber/Klient ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von D-R-C ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen.
8.11. D-R-C führt Aufgrund der Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes aus.

9. Auftragsverlängerung und Kündigung

9.1. Die jeweilige Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem gebuchten Coaching. In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung. Das bedeutet, der Auftraggeber/Klient hat D-R-C das gesamte Honorar gezahlt und D-R-C hat die entsprechende Gegenleistung erbracht.
9.2. Der Auftrag ist mit einer Frist von 4 Wochen vor Ende der Laufzeit schriftlich zu beenden. Eine nicht ordentliche Beendigung und/oder nicht fristgemäße Beendigung führt zu einer neuen Beauftragung für ein Jahr. Die Beendigung hat auf jeden Fall ordentlich in Form und Schrift zu Erfolgen.
9.3. Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt.


10. Absage eines Termins

10.1. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das unverbindliche Vorgespräch. Von der Auftraggeber/Klient unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Einheiten sowie Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.
10.2. Wird ein gebuchter Termin wiederholt von dem Auftraggeber/Klienten abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.


11. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

11.1 D-R-C ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Darunter fallen auch Leistungsausfälle vom Coach, die aufgrund Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. Der Klient wird in diesem Fall schnellstmöglich verständigt und ein Ersatztermin angeboten.
11.2. Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammen-hang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht ab-wendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Glatteis, Sturm, Hurrikan, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten.
11.3. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse, wie die unter Absatz 2 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
11.4. Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 2 wird zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt. D.h. jeweiligen Leistungen von D-R-C  werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei D-R-C. Müssten durch den Auftraggeber/Klienten noch Zahlungen geleistet werden, so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dem Auftraggeber/Klienten zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kann der Auftraggeber/Klient die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren.
11.5. Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses wird der Vertrag wieder aufgenommen.
11.6. Sollte es zu Gunsten des Auftraggebers/Klienten eine Gutschrift geben, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt die für sich entstandenen Schäden selbst.


12. Vertraulichkeit

12.1. D-R-C verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Coaching-Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers/Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
12.2. D-R-C wird die vom Auftraggeber/Klienten überlassenen Unterlagen und Daten stets vertraulich behandeln, nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen und gegen Einsichtnahme Dritter schützen.


13. Widerrufsrecht*(siehe Widerrufsbelehrung)

Bei Dienstleistungen, wie dem Coaching gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts folgendes:
13.1. Wenn der Auftraggeber/Klient das Coaching-Programm bucht und D-R-C direkt bzw. innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll, verzichtet der Auftraggeber/Klient insoweit auf das zustehende Widerrufsrecht.
13.2. Wird die Buchung innerhalb von 14 Tagen widerrufen und das Coaching-Programm hat in dieser Zeit bereits begonnen, hat der Auftraggeber/Klient nur Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Kosten. Bereits geleistete Dienste werden dann von der Rückerstattung anteilig abgezogen.


14. Haftung

14.1. D-R-C steht dafür ein, das Coaching nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Ansprüche der Auftraggeber/Klient auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
14.2. Die Ratschläge und Informationen in Coaching-Einheiten sind durch D-R-C sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von D-R-C handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber/Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Der Auftraggeber/Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Termine und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
14.3. Rechtlicher Hinweis: Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass D-R-C keine Erfolgszusagen macht. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr.
14.4. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen D-R-C und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
14.4. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von D-R-C für sämtliche Verletzungen ist ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von D-R-C, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wird auf Kosten des Verursachers (Gesetzlichen Vertreter) behoben. Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschäden.


15. Versicherungen

15.1. D-R-C hat keine Unfallversicherung für seine Auftraggeber/Klienten abgeschlossen.
15.2. Kurse gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.


16. Datenschutz (Datenschutzerklärung)

16.1. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers/Klienten werden von D-R-C gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vereinbarten Leistungsgegenstands verwendet.
16.2. Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.


17. Nutzungsrechte und Geheimhaltung

17.1. D-R-C Coaching-Konzepte und -Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei D-R-C.
17.2. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch D-R-C. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
17.3.Insbesondere die Anfertigung von Kopien von Dateien oder Ausdrucken für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien und Unterlagen an Dritte oder die sonstige Verwertung für andere, ob entgeltlich oder unentgeltlich, während und auch nach Beendigung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
17.4. Der Auftraggeber/Klient ist verpflichtet, die zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem hier ausdrücklich gestatteten oder Kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch ohne die Zustimmung erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu fördern. Dies gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung der Teilnahme.
17.5. Der Auftraggeber/Klient ist sich der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, welche während der Zusammenarbeit über die Art und Weise meiner Leistungserbringung geteilt werden (von D-R-C entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen) und die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichtet der Auftraggeber/Klient  sich, das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren.
17.6. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung wirkt über das Ende unserer Zusammenarbeit hinaus.
17.7. Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.


18. Streitbeilegung

18.1. EU-Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: www.ec.europa.eu/consumers/odr/
Die E-Mail-Adresse finden Sie unter www.re-action-coaching.eu
18.2. Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle: D-R-C ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Webseite
19.1. Die AGBs sind ebenso für die Webseite www.re-action-coaching.eu von D-R-C Christian Kerisiano Rothhaar gültig. Die Webseite dient zur Information der Nutzer über die Arbeit und die Angebote von D-R-C.


20. Hinweise zu möglichen Abmahnungen

20.1. Falls der Inhalt oder die Gestaltung dieser Seiten die Rechte Dritter verletzt oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, bitte ich Sie, D-R-C darüber zu informieren, und zwar ohne die Zusendung einer Kostennote.
20.2. D-R-C versichert, dass berechtigte Beanstandungen oder Mängel umgehend behoben oder korrigiert werden. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist nicht notwendig. Sollten Sie jedoch ohne vorherige Kontaktaufnahme Kosten verursachen, werden diese vollständig abgelehnt und gegebenenfalls wegen Verletzung der genannten Bestimmungen eine Gegenklage eingereicht.


21. Schlussbestimmung  

21.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird.
21.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber/Klienten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam.
21.3. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
21.4. Diese Regelungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen der AGB und haben Vorrang im Falle von Unstimmigkeiten.


22. Erfüllungsort und Gerichtsstand

22.1. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Homburg/Saar.


23. Salvatorische Klausel

23.1. Sollte eine Klausel dieses Vertrages oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Statt der ungültigen oder unvollständigen Klausel verpflichten sich die Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt und etwaige Regelungslücken schließt.

Anhang Widerrufbelehrung

*Widerrufsrecht
Der Auftraggeber/Klient hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Ver-trag zu widerrufen.
Fristbeginn bei Buchung von Coaching-Programmen
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber/Klient an D-R-C  (Christian Rothhaar, Canna-weg 4, 66424 Homburg- Saar. www.re-action-coaching.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu wider-rufen, informieren. Der Auftraggeber kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wurde.
MUSTER WIDERRUFSVORLAGE
Muster für das Widerrufsformular gemäß Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB)
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zu-rück.)

An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum
(*) Unzutreffendes streichen.



II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare/ Projekte (D-R-C) Training & Mentoring/Coaching


1. Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.


2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Veranstalter bietet Coaching Veranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 22 Teilnehmern besucht werden, sofern in der Seminarbeschreibung keine andere Zahl genannt wird. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von dem Veranstalter in der Seminarbeschreibung bekannt gegeben.
2.2. Die Seminare und Coachings sind professionelle Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen und dienen der persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmer. Sie können eine Therapie nicht ersetzen. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an den Seminaren bzw. Coachings teil. Im Zweifel haben die Teilnehmer zuvor ärztlichen Rat einzuholen.


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1. Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
3.2. Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
3.3. Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden. Aufwendungen, die dem Veranstalter durch die Nichtteilnahme entstehen, sind diesem gegen Nachweis zu erstatten.
3.4. Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines betrieblichen Gruppencoachings, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5. Der Veranstalter behält sich vor, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6. Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.


4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2. Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem in der Seminarbeschreibung genannten Seminarpreis.
Der Teilnehmer kann per
• Überweisung
• Rechnung
• Barzahlung vor Ort
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3. Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten p.a. – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5. Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der Gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.


5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2. Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.


6. Stornierung

6.1. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Stornierungen nach erfolgter Anmeldung mit Kosten verbunden sind. Eine Stornierung von einer Veranstaltung bzw. eines Seminares ist nur dann rechtswirksam, wenn dies vorab schriftlich erfolgt.
6.2. Kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist möglich, wenn verbindlich ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Nach Beginn der fortlaufenden Ausbildung ist es nicht mehr möglich, Ersatzteilnehmer zu stellen. Andernfalls betragen die Stornokosten bei Abmeldung bis 15 Tage vor Seminarbeginn EUR 99,00, bei Abmeldung zwischen dem 14. und 5. Tag vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr, bei Absage ab dem 4. Tag vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen 100% der Seminargebühr.
6.3. Jedem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Absage bzw. dem Nichterscheinen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die oben vereinbarten Gebühren.
6.4. Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt. Muss einem Teilnehmer aus wichtigem Grund gekündigt werden, bleibt seine Verpflichtung unberührt, den ggf. noch zu zahlenden Restbetrag zu entrichten. Eine Erstattung bereits für die Seminarteilnahme entrichteter Gebühren findet nicht statt.
6.5. Der Veranstalter behält sich vor, ein Seminar zu stornieren, wenn sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben oder ein Dozent/Coach/Trainer wegen Krankheit verhindert ist. Die schon bezahlte Gebühr wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Zu weiteren Zahlungen ist der Veranstalter in diesem Fall nicht verpflichtet.
6.6. Stornierung von Einzelcoachings: vereinbarte Einzelcoachings, die nicht einen Werktag vor dem vereinbarten Termin per Email an d.r.c.rothhaar(at)googlemail.com abgesagt werden, werden voll berechnet, zuzüglich einer anfallenden Gebühr in Höhe von EUR 59,00 €.


7. Allgemeine Teilnahmebedingungen

7.1. Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für seine Handlungen während des Seminars bzw. des Coachings und haftet uneingeschränkt für die durch ihn verursachten Schäden. Insbesondere ist er in jedem Stadium der Seminarübungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass er weder sich noch Dritte schädigt.
7.2. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
7.3. Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
7.4. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung aus-zuschließen.
7.5. Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
7.6. Ein Teilnehmer, der sich in therapeutischer Behandlung (medizinisch oder psychologisch) befindet oder diese vor kurzem beendet hat, muss dies dem Veranstalter mitteilen und die Teilnahme an einem Seminar mit seinem jeweiligen Therapeuten absprechen.
7.7. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
7.8. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7.9. Ton- und Videoaufnahmen bedürfen einer gesonderten Erlaubnis.


8. Verschwiegenheitspflicht

8.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle persönlichen Tatsachen und Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind, auch und insbesondere bezüglich Dritter, Stillschweigen zu bewahren.
8.2. Eine Haftung des Veranstalters für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Seminarteilnehmer ist ausgeschlossen.


9. Haftung

9.1. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
9.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


10. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

10.1. Sollte eine Klausel dieses Vertrages oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Statt der ungültigen oder unvollständigen Klausel verpflichten sich die Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt und etwaige Regelungslücken schließt.


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